Provider sind nicht verpflichtet Daten über Ihre Nutzer herauszugeben
Den Namen und die Anschrift muss ein Internet-Access-Provider nicht preisgeben, auch wenn die Nutzer illegal Musik im Internet anbieten und verbreiten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte dies in einem Berufungs-Urteil (AZ 11 U 51/04) verkündet. Dadurch wurde glöeichfalls eine einstweilige Verfügung gegen den Provider aufgehoben.
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